Die AfD hat dem Verwaltungsgericht Köln im Februar eine konkrete Zahl genannt, um zu erklären, was ihre Redner mit “millionenfacher Remigration” meinen: zwei Millionen. Gemeint seien alle derzeit Ausreisepflichtigen plus alle, die aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine gekommen sind. Das Gericht hat die Erklärung der Partei in Rn. 57 festgehalten und in Rn. 268 geantwortet, dass ausreisepflichtige Personen in dieser Zahl in der Bundesrepublik nicht vorhanden sind. Die Partei hatte nach Herkunftsland gezählt. Man beachte die Lücke.
Sieben Monate später sagte Friedrich Merz im Bundestag, was jeder über die Bedeutung des Wortes weiß.
Meine Damen und Herren, das Wort “Remigration” ist nichts anderes als ein Synonym für ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe.
Plenarprotokoll 21/92, S. 11376. Die AfD brüllte ihren Widerspruch von den Bänken. Wie kann man es wagen, sie für die Wörter zur Verantwortung zu ziehen, die sie benutzt? Wie kann es jemand wagen, das Wortspiel zu beenden und ihre Propaganda offenzulegen?

Bernd Baumann: “Das ist rechtsstaatlich!” und “Das fordert kein Mensch!” Beatrix von Storch, als Merz sagte, mehr Abschiebungen seien Koalitionspolitik, stellte die Sache auf den Kopf: “das ist Remigration!” Am nächsten Tag erstattete die Fraktion Strafanzeige wegen “verleumderischer Beleidigung”. Ihre Pressemitteilung beschreibt den Vorwurf als einen der “Vertreibungen und Morde”. Die Partei der Hassrede lieferte beide Wörter selbst und nannte es ein Verbrechen, ihr schlicht und offen zurückzusagen, was sie mit Ablenkung verschleiert.
Über Alice statt Alles? Nein, AfD, das Nazi-Wortspiel ist nicht lustig.
Das Wort Remigration hat eine einfache Geschichte.
| Quelle | Was “Remigration” dort bedeutet |
|---|---|
| Latein, remigrare | Zurückgehen, nach Hause zurückkehren. Eine freiwillige Handlung. |
| Niederlande, Remigratiewet, Staatsblad 1999/232 | Eine monatliche Zuwendung für Einwanderer, die sich für die Rückkehr in ihr Herkunftsland entscheiden. Die Gesetzesbegründung der Regierung nennt die Entscheidung “een geheel vrijwillig en persoonlijk besluit”. |
| Deutsche Exilforschung. Marita Krauss, Heimkehr in ein fremdes Land. Geschichte der Remigration nach 1945, C.H. Beck 2001 | Die Rückkehr von Menschen, die vor politischer, rassistischer oder religiöser Verfolgung durch die Nationalsozialisten geflohen waren und im Exil überlebt haben. |
| Unwort des Jahres 2023, Jurybegründung, 15. Januar 2024 | Ein Begriff aus der Migrations- und Exilforschung, der vor allem freiwillige Formen der Rückkehr umfasst, “darunter die Rückkehr jüdischer Menschen aus dem Exil nach 1945”, von rechts vereinnahmt als Euphemismus für die Ausweisung von Menschen mit Migrationsgeschichte, Staatsbürger eingeschlossen. Gastjuror Ruprecht Polenz, früherer CDU-Generalsekretär: Das Wort verdeckt “die Deportation aller Menschen mit vermeintlich falscher Hautfarbe oder Herkunft, selbst dann, wenn sie deutsche Staatsbürger sind.” |
| Carl Schmitt, Vorwort von 1926 zu Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus | Demokratie braucht Homogenität und deshalb “Ausscheidung oder Vertreibung des Heterogenen”. Sellner nennt ihn als Quelle seines Konzepts. |
| Martin Sellners Konzept, wie es das Bundesverwaltungsgericht liest, 6 A 4.24, Rn. 100 bis 103 | Drei Gruppen: Asylbewerber, Ausländer mit Aufenthaltsrecht und 5 bis 6 Millionen deutsche Staatsangehörige, die als nicht assimiliert gelten. Bewegt durch “Assimilationsdruck”, eine “strenge De-Islamisierungspolitik”, “strukturellen Druck” nach dem Vorbild dänischer Ghetto-Gesetze und Passentzug, wobei Staatenlosigkeit “durchaus denkbar” sei. Die Feststellung des Gerichts: “Staatsbürger zweiter Klasse”, “menschenwürdewidrig”. |
| AfD-Bundesvorstand, Positionspapier, 29. Januar 2024 | “Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat.” Punkt 3 desselben Papiers nennt “aus Syrien und Afghanistan stammende” Personen als “großes Remigrations-Potential”. Punkt 6 macht den Aufenthalt vom eigenen Lebensunterhalt abhängig. |
Die AfD übernahm das Wort, nachdem Gerichte seine Bedeutung festgehalten hatten, vielleicht gerade weil seine Wirkung so klar war.
| Datum | Äußerung oder Entscheidung |
|---|---|
| August 2018 | Björn Höcke, Nie zweimal in denselben Fluss: ein “groß angelegtes Remigrationsprojekt”, durchzuführen mit “wohltemperierter Grausamkeit”. Das OVG Münster zitiert später sein “gesamteuropäisches Remigrationsprojekt” und “Remigrationsprogramme, die natürlich De-Islamisierungsprogramme inkludieren” (S. 66). |
| September 2019 | Christina Baum, heute MdB: “eine sofortige Rückführung – Remigration, damit Deutschland weiter leben kann”, eingeleitet mit “Eine Arabisierung/Islamisierung findet n i c h t statt.” OVG Münster, S. 67. |
| Sommer 2023 | AfD-Europawahlprogramm 2024, in Magdeburg beschlossen, mit dem Kapitel “Remigration statt Talentabwerbung”, wie das Positionspapier der Partei selbst festhält. |
| 25. November 2023 | Potsdam. Roland Hartwig, Gerrit Huy, Ulrich Siegmund und Tim Krause im Raum, während Sellner die drei Gruppen vorstellt. |
| 30. November 2023 | Matthias Helferich, über die AfD-Liste gewählt, im Bundestag: “Wer es gut mit Deutschland meint, fordert Remigration, millionenfache Remigration, ein Bündel von politischen Maßnahmen, welche friedlich und rechtsstaatlich die Demografie harmonisieren, die Identität des Staatsvolkes … erhalten und die Transformation in einen Vielvölkerstaat verhindern.” Plenarprotokoll 20/141, S. 17783. |
| 18. Dezember 2023 | Der AfD-Bundesverband feiert einen “Tag der Remigration”: “Wer für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommt, sich anpasst und unsere Gesetze und Gebräuche respektiert, kann bleiben.” VG Köln, Rn. 267. |
| 15. Januar 2024 | “Remigration” wird Unwort des Jahres 2023. |
| Januar 2024 | Die AfD-Fraktionschefs der ostdeutschen Landtage, darunter Höcke und Siegmund: “Remigration ist kein Unwort.” Sie kündigen mehr “Assimilationsdruck auf nichtintegrierte Ausländer” an. Siegmund: “Die Sozialmigration nach Deutschland muss beendet und rückabgewickelt werden.” |
| 29. Januar 2024 | Positionspapier des Bundesvorstands. Der Kernsatz beschränkt sich auf ausreisepflichtige Ausländer; die Punkte 2, 3 und 6 erfassen Menschen mit legalem Status. |
| 13. Mai 2024 | OVG Münster, 5 A 1218/22: Höckes Formulierung “legt … zumindest nahe, dass auf lange Sicht auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund Deutschland verlassen sollen.” Baums Forderung “knüpft nicht an die ausländische Staatsangehörigkeit an, sondern an die arabische Abstammung und den islamischen Glauben.” Das Faltblatt “7 Punkte zur Remigration” der Partei “belegt lediglich, dass der Begriff … in verschiedener Art und Weise gebraucht werden kann” (S. 66 bis 67). |
| 14. August 2024 | Bundesverwaltungsgericht, 6 VR 1.24, Rn. 40: Sellners Konzept spricht Menschen den sozialen Achtungsanspruch ab “anknüpfend an ihre ethnische Herkunft, an ihre Religionsausübung und letztlich auch an Gesichtspunkte wie ‘Rasse’.” |
| 11. Januar 2025 | Riesa. Das Wort kommt per Änderungsantrag ins Bundestagswahlprogramm, gegen den Entwurf des Vorstands. Alice Weidel: “Wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration.” |
| 24. Juni 2025 | Bundesverwaltungsgericht, 6 A 4.24, Rn. 145: das Konzept “sieht Ausbürgerungen als Mittel zur Schaffung eines ethnisch-deutschen Volkes … vor.” Rn. 108: Sellner selbst sagt, es gehe ihm “gerade nicht nur um die Abschiebung Illegaler”. |
| November 2025 | Gründungskongress der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland, Gießen. Vorstandsmitglied Julia Gehrckens: “Nur millionenfache Remigration schützt unsere Frauen und Kinder!” |
| Januar 2026 | Lena Kotré, AfD-MdL Brandenburg, auf der Bühne mit Sellner: “Brauchen wir wirklich 82 Millionen Menschen in diesem Land? Reichen nicht erstmal 60 Millionen aus?” |
| 26. Februar 2026 | VG Köln, 13 L 1109/25, Rn. 57: Die Partei erklärt “millionenfach” mit über zwei Millionen, “aus derzeit Ausreisepflichtigen sowie Zugewanderten aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine”. Rn. 268: “ausreisepflichtige Personen in entsprechender Anzahl auf dem Gebiet der Bundesrepublik nicht vorhanden sind.” |
| April 2026 | Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt. Eine “Rückkehr zum Abstammungsprinzip” im Staatsangehörigkeitsrecht (S. 38). Ausbürgerung von Doppelstaatlern “zum Regelfall” (S. 39). “Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer unter staatlichem Zwang”, eine Stabsstelle für Remigration und ein Remigrationsbeauftragter (S. 46 bis 47). Eine “Remigrationsoffensive für in Sachsen-Anhalt lebende Ukrainer” (S. 49). |
| 9. September 2026 | Merz im Bundestag. Am selben Tag nennt der stellvertretende Bundessprecher Stefan Möller es eine Gleichsetzung mit “mörderischen ethnischen Säuberungen”. |
| 10. September 2026 | Stephan Brandner erstattet Strafanzeige für “jedes einzelne Mitglied” der Fraktion und “Millionen Bürger”. |
Die UN-Expertenkommission definierte ethnische Säuberung 1993 (S/25274, Abs. 55) als “rendering an area ethnically homogeneous by using force or intimidation to remove persons of given groups from the area”: ein Gebiet ethnisch homogen zu machen, indem Personen bestimmter Gruppen mit Gewalt oder Einschüchterung aus dem Gebiet entfernt werden. Jedes Element dieser Definition hat eine Entsprechung in Aussagen, Programmen und Schriftsätzen der AfD.
| UN-Definition 1993 | Der Befund |
|---|---|
| ein Gebiet ethnisch homogen machen | Bundesverwaltungsgericht, Rn. 145: “Schaffung eines ethnisch-deutschen Volkes.” Helferich, Bundestag, 30. November 2023: “die Identität des Staatsvolkes erhalten und die Transformation in einen Vielvölkerstaat verhindern.” Kotré, Januar 2026: 60 Millionen statt 82. |
| mit Gewalt oder Einschüchterung | Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt, S. 46: “unter staatlichem Zwang.” Sellner laut Bundesverwaltungsgericht, Rn. 102: “Assimilationsdruck”, “struktureller Druck”, “Remigrationsdruck”. Höcke, 2018: “wohltemperierter Grausamkeit”. Ostdeutsche Fraktionschefs, Januar 2024: mehr “Assimilationsdruck”. |
| Personen bestimmter Gruppen entfernen | VG Köln, Rn. 57: Syrer, Afghanen, Ukrainer. Positionspapier, Punkt 3: “aus Syrien und Afghanistan stammend”. OVG Münster, S. 67: “arabische Abstammung und den islamischen Glauben”. Bundesverwaltungsgericht, Rn. 40: “ethnische Herkunft”, “Religionsausübung”, “Rasse”. |
| aus dem Gebiet | Höcke laut OVG Münster, S. 67: Staatsangehörige mit Migrationshintergrund “Deutschland verlassen sollen”. Sellner laut Bundesverwaltungsgericht, Rn. 100 und 101: “Rückabwicklung des Migrationsgeschehens”, “Auffang- und Ankerzentren”. |
Artikel 46 des Grundgesetzes schützt einen Bundestagsabgeordneten vor Strafverfolgung für alles, was er im Plenum sagt, mit einer Ausnahme: “verleumderische Beleidigungen”. Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 benutzte genau diese Worte als Bezeichnung des § 187, Verleumdung: eine unwahre Tatsachenbehauptung, wider besseres Wissen aufgestellt.
Merz’ Satz ist eine Meinung darüber, was ein politischer Begriff bedeutet, und § 187 erfasst nur Tatsachenbehauptungen. Die Tatsachen unter dieser Meinung sind nach den eigenen Schriftsätzen und Programmen der AfD wahr. Wissen um die Unwahrheit ist unmöglich, wenn ein Bundesgericht und die Unwort-Jury dasselbe vorher gesagt haben. Brandners Mitteilung nennt als Verletzte “jedes einzelne Mitglied” der Fraktion und “Millionen Bürger”. Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 entschieden (1 BvR 1476/91), dass eine Gruppe dieser Größe als Einzelne nicht beleidigt werden kann. Der Text der Anzeige ist ihr eigenes Scheitern.
Alles Belege dafür, dass die AfD am lautesten klagt, wo sie am wenigsten versteht. Vielleicht ist genau das der Punkt: Sie hat nichts als Lärm. Es ist, als würde man mit “wir sind zum Führen ungeeignet” um die Führung werben, um dann niemandem Rechenschaft zu schulden, wenn man es versäumt zu verlieren und dann versäumt zu führen.
Die Historiker Andreas Rödder und Michael Wolffsohn sind hier besonders relevant, weil sie einwandten, ethnische Säuberung setze Gewalt voraus. Die Definition von 1993 sagt Gewalt oder Einschüchterung. Das Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt sagt “unter staatlichem Zwang”. Höcke schrieb “Grausamkeit”. Eine Abschiebung führt die Polizei durch. Man denke das unter der AfD zu Ende.
Das NSDAP-Programm vom 24. Februar 1920 machte die Staatsbürgerschaft zu einer Frage des Blutes (Punkt 4), stellte alle anderen unter eine gesonderte Fremdengesetzgebung (Punkt 5), behielt sich die Ausweisung von Nicht-Staatsbürgern vor, wenn die Ernährung knapp wird (Punkt 7), und verlangte, dass alle seit dem 2. August 1914 Eingewanderten “sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden” (Punkt 8). Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt verlangt die Rückkehr zur Staatsbürgerschaft nach Abstammung und einen Remigrationsbeauftragten, der die Ausreisen verwaltet.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte Druck, Verlust der Staatsangehörigkeit und Ausreise in die “Herkunftsländer” fest, angewandt auf Menschen, die nach “ethnischer Herkunft” und “Rasse” ausgewählt werden, zum Zweck der “Schaffung eines ethnisch-deutschen Volkes”.
Auf Englisch heißt das ethnic cleansing. Auf Deutsch: ethnische Säuberung.
Das Wort Remigration wird als neu ausgegeben, als dürfte die AfD einem alten, rassisch begründeten Programm ethnischer Säuberung von 1920 ein neues Gesicht geben.

